Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Unterhalt in Wolfsburg

Im deutschen Unterhaltsrecht sind verschiedene Unterhaltsansprüche geregelt. Diese beruhen entweder auf Ehe, bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft, auf Verwandtschaft in gerader Linie oder auf gemeinsamer Elternschaft. Das Gesetz bestimmt, wer in welchem Umfang unterhaltsberechtigt und wer unterhaltsververpflichtet ist. In meiner Kanzlei in Wolfsburg beantworte ich Ihnen gern alle rechtlichen Fragen zum Thema Unterhalt.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung sind folgende Unterhaltsansprüche oftmals von zentraler Bedeutung:

  • Trennungsunterhalt: Unterhalt getrennt lebender Ehegatten für die Zeit ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt: Unterhalt geschiedener Ehegatten ab Rechtskraft der Scheidung.
  • Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder.
Daneben kommen in der Praxis unter anderem folgende Unterhaltsansprüche häufig vor:
  • Elternunterhalt: Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder, etwa bei Pflegebedürftigkeit.
  • Elternschaftsunterhalt: sind oder waren Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, gewährt das Gesetz dem betreuenden Elternteil Unterhaltsansprüche gemäß § 1615 l BGB.
Das Unterhaltsrecht ist eine sehr komplexe Materie. Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen erfordert stets eine konkrete Aufklärung des gesamten relevanten Sachverhaltes anhand des individuellen Einzelfalles, insbesondere müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten sorgfältig geklärt werden. Hier komme ich als Spezialistin für das Fachgebiet Unterhalt in Wolfsburg ins Spiel.

Rechtliche Hinweise auf Internetseiten können dem Ratsuchenden erste Informationen zum Thema Unterhalt liefern, sie ersetzen jedoch nicht die erforderliche individuelle Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Situation im konkreten Einzelfall.

Angesichts der Komplexität des Unterhaltsrechts und der weitreichenden, häufig existentiellen Folgen unterhaltsrechtlicher Regelungen ist es daher in Unterhaltsfällen ratsam, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen.

Zudem gilt nach dem neuen Familienverfahrensrecht (FamFG) für alle seit dem 01.09.2009 eingeleiteten Unterhaltsverfahren vor den Familiengerichten, bzw. den Oberlandesgerichten grundsätzlich Anwaltszwang. Die Beteiligten eines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens müssen sich daher - von wenigen Ausnahmen abgesehen - vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Als Fachanwältin für Familienrecht in Wolfsburg berate und vertrete ich Mandanten sowohl hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als auch bei der Abwehr unbegründeter Unterhaltsansprüche außergerichtlich und in Unterhaltsverfahren vor Gericht.

Wenn Sie Fragen zum Thema Unterhalt haben, können Sie gern hier Kontakt zu meiner Kanzlei in Wolfsburg aufnehmen in dem Sie mich unter meiner Telefonnummer anrufen.


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