Ihre Adresse in Wolfsburg zum Thema Erbrecht

Viele Menschen neigen dazu, den Gedanken an den Tod zu verdrängen und befassen sich daher nicht gern mit dem Erbrecht. In rechtlicher Hinsicht ist es jedoch in den meisten Fällen empfehlenswert, sich frühzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und die eigene Vermögensnachfolge zu regeln. Für alle Fragen zum Erbrecht stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Wolfsburg mit meinem Rat zur Verfügung.

Vor dem Erbfall

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Versterben in die von Ihnen gewünschten Hände fällt und Sie Ihren Erben Streit, unnötige Prozesskosten und Vermögensverluste ersparen möchten, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung für Ihren Todesfall festlegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass das Erbe nach festgelegten Regeln unter den Verwandten und dem Ehegatten (bzw. dem eingetragenen Lebenspartner) des Erblassers oder der Erblasserin verteilt wird.

Die gesetzliche Erbfolge führt jedoch nicht immer dazu, dass die Personen erben, die dem Erblasser persönlich nahe standen. Unerwünschte Erbfolgen können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag vermeiden.
Mit einer solchen Verfügung von Todes wegen können Sie Ihre Erbfolge nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen weitgehend selbst bestimmen. Diese Testierfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. In rechtlicher Hinsicht wird sie allerdings teilweise begrenzt, z.B. durch das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger und das Verbot sittenwidriger Verfügungen.

Das Erbrecht bildet neben dem Familienrecht bereits seit mehreren Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in Wolfsburg.

Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln möchten, berate ich Sie über die Möglichkeiten der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen (Einzeltestament, Ehegattentestament, Erbvertrag) und helfe Ihnen bei Bedarf auch bei der Ausgestaltung derartiger Verfügungen.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten sowie zur Verringerung von Pflichtteilslasten sind oftmals auch die Gestaltungsmöglichkeiten lebzeitiger Vermögensübertragungen zu bedenken wie z.B. Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge. Auch zu diesen Themen des Erbrechts berate ich Sie hier in Wolfsburg gern.

Nach dem Erbfall

Nach dem Eintritt eines Erbfalles sind ebenfalls häufig viele rechtliche Fragen zu klären, wie zum Beispiel:

  • wer ist Erbe geworden?
  • wer haftet für Nachlassverbindlichkeiten?
  • kann die Erbenhaftung auf den Nachlass beschränkt werden?
  • sollte das Erbe angenommen oder ausschlagen werden?
  • wie wird eine Miterbengemeinschaft verwaltet und auseinandergesetzt?
  • wem stehen Pflichtteilsansprüche zu und in welcher Höhe?
  • wie sind Vermächtnisansprüche zu erfüllen?
  • welche Rechte und Pflichten haben Vor- und Nacherben?
  • welche Rechte und Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?
  • unter welchen Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden?
Auch nach dem Eintritt eines Erbfalles stehe ich Ihnen bei der rechtlichen Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche des Themas Erbrecht in Wolfsburg gerne zur Seite.

Aktuelles
Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Ab dem 01.01.2017 gibt es eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Grund ist die Erhöhung des Mindestunte...
Kindesunterhalt: der Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen
Der BGH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (BGH 26.11.08, XII ZR 65/07)...