Ihre verlässliche Hilfe in Wolfsburg im Falle einer Scheidung

Als Fachanwältin für Familienrecht mit eigener Kanzlei berate und vertrete ich Sie im Falle einer Scheidung in Wolfsburg fachkundig und mit langjähriger Erfahrung.

An dieser Stelle möchte ich Sie über die Voraussetzungen einer Scheidung informieren:

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Scheidungsgrund ist daher die Feststellung der unheilbaren Zerrüttung der Ehe („des Scheiterns“) durch das Familiengericht. Dies setzt voraus,
  • dass die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben worden ist, d.h. die Eheleute dauernd getrennt leben und
  • die Prognose, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Getrenntleben

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte sie erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

Das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft setzt die räumliche Trennung der Eheleute voraus, die in der Regel durch Auszug eines Ehegatten geschieht.

Ein Getrenntleben ist auch innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Hierbei muss nicht nur eine strikte räumliche Trennung, sondern auch der Abbruch sämtlicher ehesozialen Bindungen erfolgen. Die Trennung von „Tisch und Bett“ reicht hierfür allein nicht aus, die Eheleute dürfen auch nicht mehr gemeinsam wirtschaften und sich wechselseitig Haushalts- oder Versorgungsleistungen erbringen.

Einvernehmliche Ehescheidung nach mindestens einjährigem Getrenntleben

Wenn die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung der Ehe wünschen, gilt die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht muss daher das Scheitern der Ehe nicht im Einzelnen erforschen und feststellen.

Der übereinstimmende Wunsch geschieden zu werden kann sich dadurch dokumentieren, dass beide Ehegatten jeweils die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt.

Streitige Ehescheidung nach mindestens einjährigem Getrenntleben

Eine Scheidung ist streitig, wenn ein Ehegatte sie bei dem zuständigen Familiengericht beantragt und der andere Ehegatte die Scheidung der Ehe ablehnt.

Bei einer streitigen Scheidung muss das Gericht das Scheitern der Ehe positiv feststellen. Dies setzt voraus, dass die Eheleute nachweislich mindestens ein Jahr getrennt leben und das Gericht nach Anhörung, bzw. Vernehmung der Ehegatten die Prognose trifft, dass die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist.

Scheidung nach mehr als 3-jähriger Trennung

Wenn Ehegatten nachweislich 3 Jahre oder länger getrennt leben, wird nach dem Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass ihre Ehe gescheitert ist. In diesem Fall scheidet das Gericht die Ehe auf Antrag eines Ehegatten - auch gegen den Willen des anderen Ehegatten - ohne die Zerrüttung der Ehe zu überprüfen.

Ausnahme: Härtefallscheidung nach weniger als einjähriger Trennung

Eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist ausnahmsweise möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den die Scheidung betreibenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Außerdem muss auch das Scheitern der Ehe festgestellt werden.

Typische Anwendungsfälle der Härtefallscheidung können z.B. Fälle der häuslichen Gewalt und Alkoholmissbrauch sein.

Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema Scheidung haben, können Sie hier gern Kontakt zu meiner Kanzlei in Wolfsburg aufnehmen oder rufen Sie mich unter meiner Rufnummer 05361/881811 an.


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