Impressum
Rechtsanwältin Kathrin Schräder / K. SchräderFrau Kathrin Schräder
Schillerstr. 40
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 - 88 18 11
Telefax: 05361 - 88 18 22
E-Mail:
Internet: www.familienrecht-schraeder.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE200489257
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Bruchtorwall 12
38100 Braunschweig
genaue Berufsbezeichnung:
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Berufsrechtliche Regelungen:
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter der Website des deutschen Anwaltvereins und auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer
- Code of Conduct (CCBE)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Hinweise auf Postulationsfähigkeit und Gerichtszulassungen
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Frau Rechtsanwältin Kathrin Schräder unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Zweigniederlassung für Norddeutschland
Großer Burstah 3, 20457 Hamburg
räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Technik und Marketing:
Bei Fragen zu Technik und Online Marketing wenden Sie sich bitte an:
McGrip in Mannheim - Tel.: 0621 / 799 37 87
Panorama Wolfsburg: Cubanito
Ab dem 01.01.2017 gibt es eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Grund ist die Erhöhung des Mindestunte...
Kindesunterhalt: der Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen
Der BGH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (BGH 26.11.08, XII ZR 65/07)...