Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Unterhalt in Wolfsburg
Im Falle einer Trennung oder Scheidung sind folgende Unterhaltsansprüche oftmals von zentraler Bedeutung:
- Trennungsunterhalt: Unterhalt getrennt lebender Ehegatten für die Zeit ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
- nachehelicher Ehegattenunterhalt: Unterhalt geschiedener Ehegatten ab Rechtskraft der Scheidung.
- Kindesunterhalt: Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder.
- Elternunterhalt: Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder, etwa bei Pflegebedürftigkeit.
- Elternschaftsunterhalt: sind oder waren Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, gewährt das Gesetz dem betreuenden Elternteil Unterhaltsansprüche gemäß § 1615 l BGB.
Rechtliche Hinweise auf Internetseiten können dem Ratsuchenden erste Informationen zum Thema Unterhalt liefern, sie ersetzen jedoch nicht die erforderliche individuelle Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Situation im konkreten Einzelfall.
Angesichts der Komplexität des Unterhaltsrechts und der weitreichenden, häufig existentiellen Folgen unterhaltsrechtlicher Regelungen ist es daher in Unterhaltsfällen ratsam, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen.
Zudem gilt nach dem neuen Familienverfahrensrecht (FamFG) für alle seit dem 01.09.2009 eingeleiteten Unterhaltsverfahren vor den Familiengerichten, bzw. den Oberlandesgerichten grundsätzlich Anwaltszwang. Die Beteiligten eines gerichtlichen Unterhaltsverfahrens müssen sich daher - von wenigen Ausnahmen abgesehen - vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Als Fachanwältin für Familienrecht in Wolfsburg berate und vertrete ich Mandanten sowohl hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als auch bei der Abwehr unbegründeter Unterhaltsansprüche außergerichtlich und in Unterhaltsverfahren vor Gericht.
Wenn Sie Fragen zum Thema Unterhalt haben, können Sie gern hier Kontakt zu meiner Kanzlei in Wolfsburg aufnehmen in dem Sie mich unter meiner Telefonnummer anrufen.
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